93/43/EWG

RICHTLINIE 93/43/EWG DES RATES vom
14. Juni 1993 über Lebensmittelhygiene

ersetzt durch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004

Enthielt allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittel und regelte die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften.

Galt für alle auf die Urproduktion (Ernte, Melken, Schlachtung) folgenden Stufen während der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Anbietens zum Verkauf oder zur Lieferung an den Verbraucher.

"Lebensmittelhygiene": alle Vorkehrungen und Maßnahmen, die notwendig sind, um ein unbedenkliches und genusstaugliches Lebensmittel zu gewährleisten.

veröffentlicht: Amtsblatt EG Nr. L 175 S.1

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